Leistungen

Leistungen

Neben dem Steuerrecht bieten wir als Rechtsanwaltsgesellschaft in weiteren Kernbereichen unsere Beratung an.

Externer Geldwäschebeauftragter

Im Gegensatz oder auch als Ergänzung zu den internen Sicherheitsmaßnahmen zur Geldwäsche gibt es sogenannte „Geldwäschebeauftragte“. Diese externe Person prüft das Unternehmen auf etwaige geldwäscherelevante Risikostrukturen und erkennt so frühzeitig potentielle Gefahren in den verschiedenen Geschäftsvorfällen. Auf diese Weise minimiert der Unternehmer das Risiko von Geldwäsche.

Der Geldwäschebeauftragte berät ein Unternehmen mit Blick auf das Geldwäscheschutzgesetz (GwG) und sorgt für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften. Zudem ist er Ansprechpartner für Behörden und die Staatsanwaltschaft. Stellt beispielsweise die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) ein Auskunftsersuch an das Unternehmen, so beantwortet der Geldwäschebeauftragter diese Anfrage.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Steuerrecht
  • Geldwäscheprävention